ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. Aufträge gelten erst auf Grund meiner schriftlichen Bestellung als erteilt, und zwar nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, die für meinen gesamten Geschäftsverkehr mit Ihnen, der sich aus meinen Aufträgen ergibt, primär gelten.

2. Sie verkaufen ohne Eigentumsvorbehalt.

3. Der Auftrag ist unverzüglich zu bestätigen; ich erbitte möglichst sofort kurze Annahmeerklärung. Werden in Ausnahmefällen Preise nicht im Auftragsschreiben genannt, so kann ich innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der die Preise enthaltenden Auftragsbestätigung erklären, dass ich den Auftrag nicht erteile; bis dahin ist der Auftrag mangels Preisvereinbarung nicht fest erteilt. Ich bitte, bei jedem Schriftwechsel und auf den Rechnungen meine Bestellnummer anzugeben; jede Bestellung ist im gesamten Schriftverkehr getrennt zu behandeln.

4. Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise und gelten einschließlich etwaiger Verpackungskosten, Stempel sowie aller sonstigen Angaben frei Gütersloh bzw. frei Empfangsbahnhof, bei Ortslieferungen frei Haus. Falls vereinbarungsgemäßVerpackung berechnet wird, ist diese bei frachtfreier Rücksendung mit 2/3 desberechneten Wertes zu vergüten. Sie erklären durch Annahme des Auftrages ausdrücklich, dass die in Ihrem Angebot und in Ihrer Bestätigung berechneten Preise nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Für etwa aus Ihrer Preisbildung entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden haften Sie auch ohne Verschulden in vollem Umfange. Die Rechnung ist sofort nach erfolgter Lieferung in doppelter Ausfertigung, getrennt von der Sendung, einzureichen. Bei Abrufaufträgen ist auf jeder Rechnung Abschlusskontrolle anzuführen. Bei allen Lieferungen ist eine Lieferanzeige erforderlich, aus der Menge und Art der Lieferung sowie Versandweg und Kennzeichnung der Packstücke hervorgehen. Bei Express Sendungen, die von mir verlangt werden, trage ich lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen den üblichen Versand- und den Expresskosten. Die Zahlung erfolgt nach unserer Vereinbarung. Auf in Zahlung gegebene Wechsel vergüte ich den Landeszentralbankdiskont.

5. Für vertragsgemäßen Ausfall der Lieferung leisten Sie jede Gewähr. Alle Schäden, die wahrnehmbar werden, aus welchem Grund sie auch herrühren, werden Sie sofort auf Ihre Kosten beseitigen oder beseitigen lassen. In dringenden Fällen und bei Säumigkeit Ihrerseits kann dies durch mich auf Ihre Kosten geschehen. Stelle ich eine Lieferung ganz oder teilweise zur Verfügung, so sind Sie zu auftrags-gemäßer Ersatzlieferung verpflichtet; ich bin berechtigt, auf die Ersatzlieferung zu verzichten. Sie haften für die Richtigkeit der Waren- und Herkunftsbezeichnungen. Bei Gütemangel oder Falschlieferung verzichten Sie auf Rüge; die Verjährungsfrist bemisst sich nach § 195 BGB.

6. Die Lieferfrist beginnt mit dem Anfang des Bestelltages. Wenn und sobald Sie annehmen können, dass die Lieferung ganz oder teilweise nicht fristgemäß erfolgen wird, haben Sie mir dies sofort und auf dem schnellsten Wege und auf Ihre Kosten unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Erfolgt die Lieferung nicht oder nach Ihrer Anzeige voraussichtlich nicht fristgemäß, so kann ich vorbehaltlich meiner sonstigen gesetzlichen Rechte ohne Inverzugsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nichtlieferung oder Lieferungsverzögerungen wegen Mangel an Roh- und Hilfsstoffen haben Sie mir gegenüber in jedem Fall zu vertreten.

7. Bei höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen in meinem sowohl wie in fremdem Betrieb, bei Brand, Verkehrshindernissen usw. kann ich ganz oder teilweise vom Vertrage zurücktreten oder andere Lieferfristen bestimmen, und zwar unter Ausschluss jeglicher Ansprüche Ihrerseits hieraus.

8. Von mir oder für mich bestellte, gelieferte oder auf meine Kosten gefertigte Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, Druckstöcke, Prägestempel und sonstige Auftragsunterlagen sind pfleglich zu verwahren und zu behandeln und nach Erledigung des Auftrages unaufgefordert an mich abzusenden. Soweit Sie die Unterlagen für mich oder auf meine Kosten herstellen oder herstellen lassen oder soweit Sie Auftragsunterlagen von dritter Seite für mich erhalten, erwerben und verwahren Sie diese für mich. Sämtliche Rechte der freien Benutzung gehen mit dem Erwerb von Modellen, Zeichnungen, Entwürfen, Stanz- und Prägeformen usw. auf mich über. Gegebenenfalls sind Sie zur Mitwirkung bei der erforderlichen Übertragung der Rechte auf mich verpflichtet. Sie sind verpflichtet, meine Bestellung und die damit verbundenen Arbeiten als mein Geschäftsgeheimnis zu betrachten und demgemäß vertraulich zu behandeln. Sie haften für alle Schäden, die mir – auch ohne Verschulden – aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen. Sie stehen für alle Ansprüche ein, die wegen Benutzung fremder Patente und Schutzrechte bei Ihren Lieferungen gegen mich erhoben werden.

9. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die auf meine Geschäftsverbindung zurückgehen, auch wenn sie nicht diesen Vertrag zum Gegenstand haben, ist Gütersloh.

 

VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Aufträge, auch auf Grund meiner freibleibenden Angebote, sind erst dann und in dem Umfange angenommen, wenn und wie sie von mir selbst
schriftlich bestätigt werden. Sie erfolgen ausschließlich nach Maßgaben folgender Bedingungen, die durch etwaige entgegenstehende Bedingungen des Bestellers nicht berührt oder abgeändert werden. Das gilt für den gesamten Geschäftsverkehr des Bestellers mit mir.

2. Die Lieferung erfolgt ab Gütersloh oder auswärtigem Herstellerwerk für Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% bleiben vorbehalten, desgleichen Abweichungen der Ware, wenn sie geringfügig oder durch mangelnde Materialbeschaffungsmöglichkeiten bedingt oder aus technischen Gründen unermeidbar sind.

4. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und zu begründen; sie finden nur Berücksichtigung, wenn sie mir spätestens am zehnten Werktag nach der Versendung der Ware zugegangen sind. Bei festgestellten Mängeln bin ich berechtigt, andere mangelfreie
Ware zu liefern oder Nachbesserung vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, sondern nur der betreffenden Stücke führen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers und Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich bei dem eingetretenen Schaden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Schadeneintritt beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder einer Ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).

5. Lieferfristen, auch bestätigte, gelten nur annähernd. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen oder Auftragsstreichung auch bei mangeldem Interesse an der Lieferung (§ 326, Abs. 2 BGB). Bei Störung in meinem Betrieb oder bei Störung in fremden Herstellerwerken infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Verfügungen von höherer Hand, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen sowie anderer nicht abwendbarer Umstände zur Zeit der Herstellung werde ich, wenn hierdurch die Lieferung unmöglich wird, ohne jegliche Schadenersatzpflicht von der Lieferung frei. Bedingen die Störungen eine Leistungsverzögerung, verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang; ich bin in diesem Fall außerdem berechtigt, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfristen können nur eingehalten werden, wenn mir mit der Auftragserteilung alle Druckunterlagen, Prägestempel etc. zur Verfügung stehen. Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang dieser Unterlagen. Wenn Korrekturen gewünscht werden bzw. erforderlich sind, beginnt die
Lieferzeit mit der Freigabe der letzten Korrektur. Die genannten Lieferfristen bedeuten immer ab Herstellerwerk oder Gütersloh abgehend, nicht eintreffend beim Kunden.

6. Die Preise gelten ab Gütersloh bzw. auswärtigem Herstellerwerk. Für nachträglich gewünschte Änderungen muss ich mir ausdrücklich Nachberechnung vorbehalten. Porto und Verpackung werden berechnet. Die Preise verstehen sich exkl. Entsorgungskosten. Eventuell anfallende Gebühren / Abwicklung nimmt der Besteller mit seinem Entsorger vor. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden mindestens die Bankdebetzinsen als Verzugsschaden berechnet. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

7. Werden Klischees, Prägestempel und sonstige Werkzeuge nicht zur Verfügung gestellt, kann ich deren Beschaffung gegen übliche Berechnung übernehmen. Korrekturen sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und zurückzusenden. Ich hafte nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Von mir in Ihrem Auftrag angefertigte Druckunterlagen, Vorarbeiten, Prägestempel etc. werden in allen Fällen berechnet, auch wenn es auch irgend einem Grund zur Auftragsstreichung kommen sollte.

8. Erfolgt die Herstellung von Gegenständen ganz oder teilweise nach Angaben des Bestellers, so haftet er allein für eine etwaige Verletzung
fremder gewerblicher Schutzrechte. Er verpflichtet sich, mich von Ansprüchen Dritter freizustellen.

9. Ich bin berechtigt, alle Artikel in unauffälliger Weise als Lieferant mit meinem Namen und Firmenzeichen zu versehen.

10. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des vereinbarten Preises mein Eigentum.

11. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die auf diese Vereinbarung zurückgehen, auch wenn sie nicht die Vereinbarung
selbst zum Gegenstand haben, ist Gütersloh.